Gesetzliche Gewährleistung

Für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden, gilt eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Die folgende Mitteilung ist die EU-weit einheitliche Information über dieses Recht (Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960):

Harmonisierte Mitteilung über die gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verkäufer müssen bei Vertragswidrigkeit kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen Preisminderung oder vollständige Erstattung. Weitere Informationen unter europa.eu/youreurope/garantien

Der QR-Code auf der Mitteilung führt zum Portal „Ihr Europa" (europa.eu/youreurope/garantien) mit weiterführenden Informationen zu den Gewährleistungsrechten in jedem EU-Land.

Gesetzliche Gewährleistung | Bitte besonders.