Gesetzliche Gewährleistung
Für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden, gilt eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Die folgende Mitteilung ist die EU-weit einheitliche Information über dieses Recht (Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960):

Der QR-Code auf der Mitteilung führt zum Portal „Ihr Europa" (europa.eu/youreurope/garantien) mit weiterführenden Informationen zu den Gewährleistungsrechten in jedem EU-Land.